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Hygienebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes

Description

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt. In einem Vortrag wird über diese Vorschriften informiert. In dem Vortrag mit anschließender Hygienebelehrung wird über diese Vorschriften informiert, damit Sie sicher im Umgang mit Lebensmitteln sind.

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Location Online Angebot
URL https://bibeby.de/27031650
Date Thu, April 9, 2026
Time 20:00 CEST
Category Bayerischer Bauernverband Roth-Weißenburg, Ernährung und Hauswirtschaft
Updated Fri, April 10, 2026 00:00 CEST

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