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Für den Empfang und die Ausstellung von Rechnungen gelten ab dem 01.01.2025 neue Vorgaben. Diese gelten sowohl für Haupt- als auch Nebenerwerbsbetriebe und damit für knapp 2.700 landwirtschaftliche Unternehmen in unserer Region. Um diese Landwirte zu informieren, bieten die beiden Verbände für landwirtschaftliche Fachbildung (vlf) Gunzenhausen-Weißenburg und Roth-Thalmässing eine gemeinsame Online-Veranstaltung an.
Nähere Infos dazu finden Sie auf der Homepage des AELF Roth-Weißenburg unter www.aelf-rw.bayern.de.
Was geschieht, wenn mir heute ein Unfall passiert oder ich durch schwere Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln, meine Interessen wahrzunehmen, meinen Willen durchzusetzen? Der Vortrag informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten rechtlicher Vorsorge durch entsprechende Verfügungen. Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation sollte geplant werden, um auftretende Probleme vorzeitig und für beide Parteien verträglich zu lösen. Vorgestellt werden erbrechtliche Grundsätze bei der gesetzlichen Erbfolge sowie Besonderheiten in der Landwirtschaft. Sie erhalten alle notwendigen rechtlichen Tipps und Informationen um selbst aktiv zu werden.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich (Business to Business - Bereich) zur Pflicht. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst. Erfahren Sie, welche Schritte Sie bereits jetzt unternehmen sollten, um reibungslos in die Zukunft der E-Rechnung zu starten. Sie erhalten Informationen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie erfahren, welche technischen und organisatorischen Vorbereitungen notwendig sind und wie Sie den Umstieg auf die E-Rechnung in Ihrem Betrieb erfolgreich meistern.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Bereich (Business to Business - Bereich) zur Pflicht. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig elektronische Rechnungenausstellen und empfangen können. Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen entsprechend angepasst. Erfahren Sie, welche Schritte Sie bereits jetzt unternehmen sollten, um reibungslos in die Zukunft der E-Rechnungzu starten. Sie erhalten Informationen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie erfahren, welche technischen und organisatorischen Vorbereitungen notwendig sind und wie Sie den Umstieg auf dieE-Rechnung in Ihrem Betrieb erfolgreich meistern.
Das kennen Sie bestimmt: Die Qual der Wahl vor dem Waschmittelregal? Pulver, Tabs oder Kügelchen? Halten "Designwaschmittel" wirklich das, was sie versprechen? Bei diesem Vortrag erhalten Sie Info´s über Neuigkeiten aus der Waschmitteltechnologie. Welche Wirkungsweisen haben die einzelnen Inhaltsstoffe der Waschmittel und wie werden Sie verfleckter Wäsche "Herr"?