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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis (weitere Termine siehe unter: 26.10.2024 und 30.11.2024)
Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.
Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist das Datum!
Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.
Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage oder fordern Sie dieses bei der BBV Geschäftsstelle Ansbach unter Tel. 0981/97190-0 oder unter mail: Ansbach@BayerischerBauernVerband.de an.
genauer Treffpunkt wird zu gegebener Zeit auf unserer Homepage veröffentlicht
www.fbg-roth.de
Die Anreise erfolgt eigenständig
Treffpunkt: Gustenfelden, 91189 Rohr (Am Kreisverkehr Richtung Oberreichenbach, auf der Anhöhe die erste Straße links fahren, der Stall ist sichtbar.
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